|
|
|
|
FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Verein und Mitgliedschaft
- Ich habe mich als „aktives“ Mitglied
mit einem Jahresbeitrag von 80,00 € angemeldet. Warum muss ich nun einen
„Passiv-Beitrag“ von 120,00 € bezahlen? Warum gibt es für mich eine
Beitragserhöhung von 80,00 € auf nun 120.00 € Jahresbeitrag?
- Ich kann diesen Herbst nicht zum Arbeitseinsatz
kommen weil ich anderweitige Verpflichtungen habe. Außerdem soll es
schlechtes Wetter geben. Das macht doch sicher nichts, oder?
- Ich bin Student/Schüler (volljährig) und habe vergessen
eine entsprechende Bescheinigung fristgerecht bis 30.11. vorzulegen.
Lässt sich da noch was machen?
Ich habe vergessen fristgerecht bis 31.12 des Jahres meine(n) Frondienstzettel
abzugeben. Geht das jetzt auch noch nachträglich und wird dann meine
schon erhaltene Beitragsrechnung wieder reduziert?
- Ich bin heuer volljährig geworden. Gilt für mich noch
die günstige Familienmitgliedschaft?
- Ich bin erst seit einem halben Jahr Mitglied. Muss
ich trotzdem 10 Arbeitsstunden leisten?
- Kann ich auch für meine anderen Familienmitglieder
anrechenbare Arbeitsstunden einbringen damit wir dadurch einen Beitragsnachlass
in der Familienmitgliedschaft erhalten?
- Ich bin in nächster Zeit für mehrere Monate im Ausland.
Ist es möglich die kommende Jahresgebühr nur anteilig für die Zeit,
die ich da bin, zu zahlen?
- Muss ich den vollen Mitgliedsbeitrag bezahlen, wenn
ich während des Jahres Mitglied werde?
- Ich kündige mit sofortiger Wirkung. Bekomme ich jetzt
eine Beitragsrückerstattung?
- Ich habe zwar die Kündigungsfrist versäumt, bin aber
trotzdem nicht bereit nächstes Jahr nochmals einen Beitrag zu bezahlen.
- Wie oft muss ich zum Training kommen? Muss ich gemeinsam
mit anderen Mitgliedern schießen?
- Kann ich auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten
auf dem Parcours schießen?
- Darf mein Kind nur beim Kinder-, bzw. Jugendtraining
den Übungsplatz benutzen?
- Bietet der TFBS auch
Kurse und Events für Nichtmitglieder bzw. Gäste an?
- Ich habe mich als „aktives“ Mitglied
mit einem Jahresbeitrag von 80,00 € angemeldet. Warum muss ich nun einen
„Passiv-Beitrag“ von 120,00 € bezahlen? Warum gibt es für mich eine
Beitragserhöhung von 80,00 € auf nun 120.00 € Jahresbeitrag?
Die Unterscheidung zwischen „Aktiv“ und „Passiv“ gibt es nicht mehr.
Wir haben Dir bisher nur 80,00 € in Rechnung gestellt, da Du damals
als „aktives Mitglied“ zugesagt hast 10 Arbeitsstunden zu leisten. Tatsächlich
hast Du jedoch überhaupt keine (oder nur anteilige) Arbeitsstunden erbracht.
Bisher haben wir auf eine für diesen Fall eigentlich fällige „Nacherhebung“
verzichtet. Nun wird der Grundbeitrag eines „ordentlichen Mitglieds“
von 120,00 € erhoben. Schüler/Auszubildende/Studenten über 18 Jahre/Rentner/Behinderte
erhalten bei einer Vorlage der entsprechenden Bestätigung darauf eine
Vergünstigung von 20,00 € jährlich. Je nach Anzahl Deiner eingebrachten
Arbeitsstunden wird dieser Grundeitrag bis maximal 40.00 € reduziert.
Die Gutschrift wird in der Beitragsrechnung entsprechend ausgewiesen.
Anrechenbar sind bis zu 10 Arbeitsstunden jährlich. Die angesprochene
„Beitragserhöhung“ hat damit nicht stattgefunden. Du „erarbeitest“ Dir
den fälligen Mitgliedsbeitrag in der entsprechenden Höhe selbständig
und eigenverantwortlich.
- Ich kann diesen Herbst nicht zum Arbeitseinsatz
kommen weil ich anderweitige Verpflichtungen habe. Außerdem soll es
schlechtes Wetter geben. Das macht doch sicher nichts, oder?
Die Möglichkeiten Gemeinschaftsstunden einzubringen sind nicht nur auf
die Arbeits-wochenenden im Herbst begrenzt. Wenn Du auch sonst im ganzen
Jahr keine andere Möglichkeit gefunden hast, musst Du leider im nächsten
Jahr auf den Bonus einer sonst möglichen Beitragsreduzierung verzichten.
- Ich
bin Student/Schüler (volljährig) und habe vergessen eine entsprechende
Bescheinigung fristgerecht bis 30.11. vorzulegen. Lässt sich da noch
was machen?
Ich habe vergessen fristgerecht bis 31.12 des Jahres meine(n) Frondienstzettel
abzugeben. Geht das jetzt auch noch nachträglich und wird dann meine
schon erhaltene Beitragsrechnung wieder reduziert?
Leider Nein. Die Frist ist verbindlich. Du musst daher in diesem Jahr
leider auf eine diesbezügliche Reduzierung des Mitgliedsbeitrages verzichten.
- Ich bin heuer volljährig geworden.
Gilt für mich noch die günstige Familienmitgliedschaft?
Leider Nein. Familienmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
zählen zu den Erwachsenen. Ggf. kommt jedoch eine Ermäßigung für Schüler,
Auszubildende oder Studenten in Betracht. Dafür ist jedoch ein entsprechender
Nachweis vorzulegen.
- Ich bin erst seit einem halben Jahr Mitglied.
Muss ich trotzdem 10 Arbeitsstunden leisten?
„Müssen“ gibt es bei uns im Verein nicht. Du kannst Dich im laufenden
Jahr mit bis zu 10 Gemeinschaftsstunden einbringen und Dir so für das
nächste Jahr den entsprechenden (auch anteiligen) Bonus zur Beitragsreduzierung
sichern.
- Kann ich auch für meine anderen Familienmitglieder
anrechenbare Arbeitsstunden einbringen damit wir dadurch einen Beitragsnachlass
in der Familienmitgliedschaft erhalten?
Ja. In einer Familienmitgliedschaft kann jeder auch für die anderen
Familienmitglieder anrechenbare Arbeitsstunden leisten.
- Ich bin in nächster Zeit für mehrere
Monate im Ausland. Ist es möglich die kommende Jahresgebühr nur anteilig
für die Zeit, die ich da bin, zu zahlen?
Ich habe den Parcours heuer nur ganz selten genutzt, bekomme ich einen
Beitragsnachlass?
Ich mache von der Uni aus ein Auslandssemester und bin voraussichtlich
erst Ende März wieder in München. Kann man vielleicht die Mitgliedschaft
im TFBS bis dahin irgendwie einfrieren?
Leider Nein. Wir stellen Dir unseren Parcours ganzjährig zur Verfügung
und haben auch die Beitragsgebühr so kalkuliert. Grundlage der Beitragsordnung
ist ein ganzjährig möglicher Trainingsbetrieb. Eine teilweise Reduzierung
ist daher nicht möglich.
- Muss ich den vollen Mitgliedsbeitrag bezahlen,
wenn ich während des Jahres Mitglied werde?
Nein. Im Eintrittsjahr ist nur der anteilige Mitgliedsbeitrag für die
verbleibenden Monate und die Aufnahmegebühr fällig.
- Ich kündige mit sofortiger Wirkung. Bekomme
ich jetzt eine Beitragsrückerstattung?
Leider Nein. Bei Vereinsaustritt vor dem 31.12. des laufenden Kalenderjahres
erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
- Ich habe zwar die Kündigungsfrist versäumt,
bin aber trotzdem nicht bereit nächstes Jahr nochmals einen Beitrag
zu bezahlen.
Die Kündigungsfrist ist in der Satzung festgeschrieben. und gilt auch
für Dich. Wir müssen daher auf die Bezahlung des entsprechenden Beitrages
bestehen.
- Wie oft muss ich zum Training kommen?
Muss ich gemeinsam mit anderen Mitgliedern schießen?
„Müssen“ gibt es bei uns nicht. Du kannst unseren Parcours nutzen wann
immer er geöffnet ist und Du Zeit und Lust zum Bogenschießen hast. Ob
alleine oder gemeinsam bleibt alleine Dir überlassen.
- Kann ich auch außerhalb der offiziellen
Öffnungszeiten auf dem Parcours schießen?
In dem mit der Stadt München geschlossenen Nutzungsvertrag wurde vereinbart,
dass wir während dem Schießbetrieb eine verantwortliche Aufsichtsperson
vor Ort haben müssen. Daher ist der Zutritt nur in Anwesenheit eines
Range Captains möglich.
- Darf mein Kind nur beim Kinder-, bzw.
Jugendtraining den Übungsplatz benutzen?
Nein, der Platz steht ALLEN Mitgliedern während der Öffnungszeiten zur
Verfügung. Kinder können unter Aufsicht des Range Captains schießen;
ab Bogenführerschein Stufe Silber dürfen sie die Übungsplätze auch ohne
dessen direkte Aufsicht benutzen. In jedem Fall muss aber ein Erziehungsberechtigter
anwesend sein. Minderjährige dürfen den Parcours nur in Begleitung eines
erfahrenen Schützen benutzen.
- Bietet der TFBS auch Kurse und Events
für Nichtmitglieder bzw. Gäste an?
Leider ist es uns NICHT möglich Aktivitäten für Nichtmitglieder anzubieten,
wie z.B. Probetermine/Schnupperschießen, Kurse und Unterrichtsstunden
für Gruppen oder Einzelpersonen, Firmenevents, Betriebsausflüge, Bogenschießen
anläßlich von privaten Feierlichkeiten, Junggesellenabschiede, Kindergeburtstage
etc. Als Gastschützen sind
uns Nichtmitglieder zu den regulären Öffnungszeiten herzlich willkommen.
|
|
|
|